AGBs Letzte Aktualisierung vor 1 Jahr

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Vertragsparteien, Anwendbarkeit und Änderung der AGB



1.1 workEDDI GmbH ist Anbieterin der auf www.workeddi.com beschriebenen Produkte und schliesst mit dem Kunden einen Vertrag für ein oder mehrere Produkte ab («Vertrag»). Der Kunde und workEDDI sind je eine «Partei» und zusammen die «Parteien» dieses Vertrags.


1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags. Für Produkte, welche auf einem Eintrag des Kunden in den workEDDI Plattformen bzw. Verzeichnissen basieren, gelten ergänzend die Eintragsbestimmungen. Der Kunde kann die jeweils aktuellen Fassungen der AGB und der Eintragsbestimmungen unter www.workeddi.com einsehen oder bei workEDDI ein Exemplar bestellen. Der Kunde bestätigt mit jeder Nutzung eines Produkts, dem Bezug von Leistungen und der Bezahlung jeder Rechnung, die jeweils aktuellen Fassungen der AGB und der Eintragsbestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.


1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, auch wenn der Kunde darauf verweist (z.B. in Auftragsbestätigungen)



1.4 Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt die folgende absteigende Rangfolge: (i) Vertrag, (ii) AGB, (iii) Eintragsbestimmungen, (iv) Produktbeschreibungen.



1.5 workEDDI ist berechtigt, die AGB und die Eintragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus in geeigneter Weise bekanntgegeben (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail, auf der Rechnung oder im Kundencenter von workEDDI). Führen die Änderungen für den Kunden zu weiteren wesentlichen Pflichten oder zur Einschränkung von Rechten, ist der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen berechtigt, den Vertrag auf diesen Zeitpunkt vorzeitig zu kündigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Änderungen als akzeptiert.


2 Definitionen


«Aufschaltdatum»: das Datum, an welchem ein Produkt aufgeschaltet, aktiviert bzw. publiziert wird.


«Dokumentation»: Produktbeschreibungen bzw. -broschüren und andere Informationsunterlagen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit von workEDDI, in elektronischer, physischer oder anderer Form.


«Inhalte»: sämtliche im Rahmen des jeweiligen Produkts publizierten Informationen und Daten, die sich auf die geschäftliche Tätigkeit sowie Angebote eines Kunden beziehen und deren Bewerbungermöglichen, z.B. Standort-Informationen des Kunden (z.B. Name des Unternehmens, Adresse,Kontaktdaten, Öffnungszeiten), Fotografien, Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Tonaufnahmen, Videos, Werbeinhalte sowie andere Daten (z.B. Attribute, Suchbegriffe, Keywords). Inhalte können vom Kunden, von workEDDI oder von Dritten stammen (inklusive Verlinkung mit oder Einbindung von Inhalten Dritter, z.B. via Links oder iFrames).



  • «Leistungen»: die gemäss Vertrag und den jeweils aktuellen Produktbeschreibungen auf www.workeddi.com von den Produkten umfassten Leistungen bzw. Leistungsmerkmale.


  • «workEDDI-Plattformen»: Online-Plattformen, welche von workEDDI betrieben und / oder zur Verfügung gestellt werden.


  • «Plattformen»: die workEDDI-Plattformen und die Publisher-Plattformen.


  • «Produkt»: ein Produkt gemäss dem jeweils aktuellen Produktportfolio von workEDDI auf www.workeddi.com.


  • «Produktlaufzeit, Laufzeit»: der Zeitraum ab Aufschaltdatum, während dem der Kunde ein Produkt nutzen kann.


  • «Produktportfolio»: sämtliche von workEDDI in einem bestimmten Zeitpunkt angebotenen Produkte.


  • «Publikation»: Print- und / oder Online-Publikation von Inhalten auf Plattformen, in Verzeichnissen und auf Webseiten.


  • «Publisher»: der Betreiber einer Publisher-Plattform oder eines anderen Internetdienstes (z.B. Instant-Messaging-Dienste).


  • «Publisher-Plattformen»: Online-Plattformen oder andere Internetdienste, welche von Publishern betrieben und / oder zur Verfügung gestellt werden, z.B. Suchmaschinen, Firmenportale, Online-Branchenverzeichnisse, digitale Karten, Navigationssysteme, Marktplätze, Buchungs-, Vergleichs- und Social Media Plattformen.


  • «Publisher-Richtlinien»: die Bestimmungen, Vorschriften und Vorgaben von Publishern in den jeweils aktuellen Fassungen (z.B. Werberichtlinien, Publikationsvorschriften, Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Nutzungsbedingungen, allgemeine eschäftsbedingungen).


  • «Support-Partner»: verbundene Unternehmen und andere Dritte, die von workEDDI für die Erbringung der Leistungen beigezogen werden.


  • «Vertragsende»: das Datum, an dem für ein Produkt die Laufzeit abläuft oder eine Kündigung wirksam wird.



3 Vertragsabschluss, Produktlaufzeit, Kündigung, Daten bei Vertragsende




3.1 Der Vertrag tritt mit der Zustimmung des Kunden zu einer von workEDDI vorgelegten Offerte bzw. einem Vertrag in Kraft. Die Zustimmung des Kunden kann je nach Produkt z.B. per Telefon oder E-Mail, Unterzeichnung von Offerte bzw. Vertrag auf dem Bildschirm des Verkaufsgeräts von workEDDI, Unterzeichnung eines Papiervertrags, Online-Bestellung oder konkludentes Verhalten




erteilt werden (z.B. Bezahlung der Rechnung, Nutzung des Produkts, Bezug von Leistungen). Aufschaltdatum, Produktlaufzeit und Kündigungsfristen können im Vertrag je Produkt unterschiedlich geregelt sein.




3.2 workEDDI ist berechtigt, nach Prüfung der Vertragsangaben des Kunden innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.




3.3 Fehlt eine vertragliche Regelung, (i) beginnt die Produktlaufzeit am Aufschaltdatum und bei Folgeverträgen mit Ablauf der ursprünglichen Produktlaufzeit und (ii) beträgt die Produktlaufzeit ein Jahr, welche sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern das Produkt weder vom Kunden noch von workEDDI mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der




Produktlaufzeit gekündigt wird. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag gestützt auf Art. 377 OR ist ausgeschlossen.




3.4 workEDDI kann ein Produkt bzw. einen Vertrag zudem jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z.B. bei nicht fristgerechter Bezahlung der Vergütung oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden. Für die Einstellung und Anpassung von Produkten gilt Ziffer 9.




3.5 Eine Kündigung des Kunden ist nur gültig, wenn sie per Post oder über das Kontaktformular von workEDDI (https://info.local.ch/kontakt) erfolgt. Die Kündigung von workEDDI kann per Post oder E-Mail (Ziffer 16.2) erfolgen.




3.6 Eine Kündigung befreit den Kunden nicht davon, die bis zum Vertragsende geschuldete Vergütung zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde workEDDI vor Vertragsende mitteilt, dass er auf Produkte bzw. Leistungen verzichten möchte.




3.7 Die Einstellung oder der Verkauf seines Geschäftsbetriebs durch den Kunden berechtigt diesen nicht zur vorzeitigen Kündigung von Produkten. Der Kunde schuldet in diesen Fällen die bis zum Vertragsende vereinbarte Vergütung, welche workEDDI dem Kunden sofort mittels Schlussrechnung fakturiert.


3.8 Die Leistungen von workEDDI enden bei Vertragsende. Für den kostenlosen Grundeintrag des Kunden in den workEDDI-Plattformen bzw. Verzeichnissen gelten die Eintragsbestimmungen fort.


3.9 Nach Vertragsende kann der Kunde nicht mehr auf das Produkt und die darin enthaltenen Inhalte und gegebenenfalls Endkundendaten gemäss Ziffer 15.5 zugreifen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte (soweit ihm diese gemäss Ziffer 10.3 zustehen) und Endkundendaten rechtzeitig vor Vertragsende über eine im Produkt gegebenenfalls vorhandene Exportfunktion zu exportieren oder auf andere Weise bei sich zu speichern und bei sich zur weiteren Verwendung aufzubewahren. Danach werden die Inhalte und Endkundendaten von workEDDI unter Vorbehalt von Ziffer 15.6.11 gelöscht. workEDDI trifft keine Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Export durch den Kunden.


4 Leistungen von workEDDI


4.1 workEDDI erbringt ihre Leistungen sorgfältig und wendet dabei allgemein anerkannte Standards an.


4.2 workEDDI ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Support-Partner beizuziehen.


4.3 Fixe Termine sind im Vertrag als solche zu bezeichnen. Bei allen anderen Fristen und Terminen handelt es sich um ungefähre Leistungsangaben, wobei workEDDI kommerziell vernünftige Anstrengungen unternimmt, um diese einzuhalten. workEDDI ist insbesondere berechtigt, das Aufschaltdatum und die Termine für Redaktionsschluss sowie Publikation anzupassen.




4.4 Erfüllungsort ist der Sitz von workEDDI bzw. der Support-Partner.




4.5 workEDDI ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten bzw. von diesem ins Produkt integrierten Inhalte oder die Berechtigung des Kunden an solchen Inhalten zu prüfen. workEDDI kann vom Kunden jedoch einen Berechtigungsnachweis verlangen. Zudem kann workEDDI Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung ablehnen, ändern oder löschen, falls diese gegen Ziffer 12 verstossen oder andere sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Der Kunde hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.




4.6 Wartungsarbeiten an Produkten und workEDDI-Plattformen führt workEDDI soweit möglich (i)




ausserhalb der Geschäftszeiten (werktags, 09.00 – 16.00 Uhr) und (ii) unter vorgängiger Information des Kunden durch.




4.7 workEDDI kann für die vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen sein (z.B. Zurverfügungstellung bzw. Prüfung von Inhalten, Aktivierungshandlungen gemäss Ziffer 5.5 oder Abnahme eines Produkts). Die Pflichten des Kunden sind im Vertrag bzw. den Produktbeschreibungen hinterlegt oder werden dem Kunden auf andere geeignete Weise bekanntgegeben (z.B. per E-Mail). Besteht ein Kundencenter, kann workEDDI den Kunden anweisen, seine Pflichten über das Kundencenter zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Pflichten fristgerecht, vollständig und korrekt zu erfüllen. Verletzt der Kunde seine Pflichten, trägt workEDDI keine Verantwortung dafür, dass sie ihre Leistungen nicht, unvollständig, nicht vertragsgemäss oder nicht fristgerecht erfüllen kann. In einem solchen Fall hat der Kunde workEDDI sämtlichen dadurch entstehenden Aufwand zu vergüten und hat keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.




4.8 Verletzt der Kunde den Vertrag, ist workEDDI berechtigt, den Zugriff des Kunden auf Produkte sowie das Kundencenter zu sperren und ihre Leistungen einzustellen. Im Übrigen ist workEDDI berechtigt, Produkte und Leistungen aus Gründen der Sicherheit oder Funktionstüchtigkeit zu sperren bzw. einzustellen, bis die Gefährdung behoben ist. Der Kunde hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.




4.9 Bei einigen Produkten hat der Kunde die Möglichkeit, Drittdienste in ein Produkt einbinden oder Produkte mit solchen Drittdiensten verlinken zu lassen (z.B. Kartendienste, Zahlungssysteme oder auf Publisher-Plattformen publizierte Bewertungen des Kunden). Einige Produkte können zudem via App genutzt werden, wozu der Kunde die App aus einem von einem Dritten betriebenen App-Store herunterladen muss. Der Kunde ist dabei selbst verpflichtet, entsprechende Verträge mit den Drittendiensten bzw. App-Store-Betreibern abzuschliessen. Es gelten die Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen der Drittdienste bzw. App-Store-Betreiber.




4.10 Bei einigen Produkten kann workEDDI dem Kunden Mustervorlagen (z.B. Datenschutzerklärungen, Allgemeine zeschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen) zur Verfügung stellen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Mustervorlagen an sein Geschäftsmodell anzupassen und dabei das anwendbare Recht einzuhalten. workEDDI bietet keine Rechtsberatung an; eine Prüfung der vom Kunden angepassten Mustervorlagen durch workEDDI ist ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung und Haftung von workEDDI im Zusammenhang mit den Mustervorlagen ist ausgeschlossen.




4.11 workEDDI kann dem Kunden anbieten, Hardware von ihr zu beziehen (z.B. Kauf oder Miete). Bei einem Kauf bleibt die Hardware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von workEDDI bzw. des Hardwarelieferanten.




5 Ergänzende Bestimmungen für Produkte mit Publikation von Inhalten auf Plattformen




5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass workEDDI die vom jeweiligen Produkt umfassten Inhalte zusätzlich zu den vom jeweiligen Produkt umfassten workEDDI-Plattformen auch auf weiteren workEDDI-Plattformen publizieren darf.




5.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die vom jeweiligen Produkt umfassten Inhalte in der Regel automatisch an die vom jeweiligen Produkt umfassten Publisher übermittelt und auf deren Publisher-Plattformen publiziert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass workEDDI gegenüber den Publishern keine Weisungsbefugnis hat und die Publikation der Inhalte auf den Publisher-Plattformen nicht kontrollieren kann. Der Kunde nimmt entsprechend zur Kenntnis, dass (i) workEDDI bzw. die Support-Partner keine Verantwortung dafür übernehmen können, dass die Publisher die übermittelten Inhalte auf ihren Publisher-Plattformen publizieren bzw. dass die




Publikation der Inhalte durch die Publisher vollständig, sofort oder korrekt geschieht, (ii) die Publisher Inhalte zum Zwecke der Einhaltung ihrer Publisher-Richtlinien jederzeit anders gestalten oder platzieren, zurückweisen oder löschen können und (iii) die Publisher ihre Leistungen insbesondere zum Zwecke der Einhaltung ihrer Publisher-Richtlinien verweigern können. Es gelten die Publisher-Richtlinien und Datenschutzerklärungen der Publisher.




5.3 Der Kunde räumt workEDDI, den Support-Partnern und den Publishern sämtliche Rechte zur Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe und Publikation der Inhalte ein, welche diese zur Erfüllung der Leistungen benötigen. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und stimmt zu, dass workEDDI bzw. die Support-Partner den Publishern weitergehende Bearbeitungs- und Nutzungsrechte gewähren müssen, namentlich ein weltweites, nicht ausschliessliches, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches, unentgeltliches Recht der Publisher, (i) die Inhalte zu kombinieren, zu ändern und / oder mit anderen Daten zu erweitern, (ii) die Inhalte Publisher-intern zu nutzen,




(iii) die Inhalte in eine Publisher-Datenbank aufzunehmen, (iv) Produkte, die Inhalte enthalten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verbreiten und zu bewerben, (v) von den Inhalten abgeleitete Werke zu erstellen, (vi) zur Nutzung der Inhalte durch die Kunden des Publishers. Sollte der Kunde oder workEDDI Inhalte auf den workEDDI-Plattformen löschen, hinzufügen oder ändern, hat dies keinen Einfluss auf die in der Vergangenheit an die Publisher übermittelten Inhalte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass workEDDI bzw. die Support-Partner die Publisher über solche Änderungen informieren, jedoch nicht gewährleisten können und nicht verpflichtet sind, (i) die Änderung oder Löschung solcher Inhalte aus Produkten, Systemen oder Geräten unter der Kontrolle der Publisher, deren Kunden oder Dritten sicherzustellen, (ii) eine Nicht-Änderung oder Nicht-Nutzung solcher Inhalte durch die Publisher, deren Kunden oder Dritten sicherzustellen. 




5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gemäss dem jeweiligen Produkt auf den workEDDI-Plattformen und Publisher-Plattformen publizierten Inhalte öffentlich und für jedermann verfügbar gemacht werden und dass Dritte diese Inhalte weiterverbreiten können, ohne dass workEDDI oder die Publisher dies kontrollieren können. Auch nach der Löschung von Inhalten auf den workEDDIPlattformen oder nach Vertragsende können solche Inhalte auf Publisher-Plattformen und anderen, von Dritten kontrollierten Plattformen publiziert bleiben, worauf workEDDI keinen Einfluss hat. Der Kunde ist damit einverstanden.




5.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass einige Publisher-Plattformen die Eröffnung eines Benutzerkontos bzw. Profils, die Verknüpfung mit einem bestehenden Benutzerkonto bzw. Profil, die Gewährung von temporären Administratorenrechten zugunsten workEDDI oder andere Aktivierungshandlungen voraussetzen. Der Kunde ist damit einverstanden und erteilt workEDDI in solchen Fällen insbesondere die Berechtigung, für den Kunden ein Benutzerkonto / Profil beim Publisher zu eröffnen oder eine Verknüpfung mit einem bestehenden Benutzerkonto / Profil des Kunden vorzunehmen. Bei Vertragsende überträgt workEDDI die Inhaberrechte an einem solchen Benutzerkonto / Profil auf den Kunden (sofern der Kunde nicht schon vorher die Übertragung verlangt hat), gibt sämtliche Administratorenrechte ab und hebt Verknüpfungen auf.




6 Ergänzende Bestimmungen für bestimmte Produkte




6.1 Tools 




6.1.1 Bei einem «Tool» handelt es sich um ein Produkt, bei welchem workEDDI dem Kunden mittels Zugriff über das Internet ein Kundenmanagement-, Reservierungs- oder anderes System zur Nutzung für dessen eigene Geschäftszwecke überlässt. workEDDI erteilt dem Kunden für die Produktlaufzeit das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, das Tool unter Einhaltung des anwendbaren Rechts bestimmungsgemäss zu nutzen. Davon umfasst ist auch das Recht des Kunden, je nach Tool vorhandene Call-to-Action Buttons (z.B. Buchungsbutton) in seine Webseite zu integrieren. Ist gemäss Produktbeschreibung die Integration von Call-to-Action




Buttons in bestimmte Publisher-Plattformen möglich, gelten dafür die Publisher-Richtlinien und Datenschutzerklärungen dieser Publisher. Das Nutzungsrecht des Tools ist beschränkt auf den Kunden einschliesslich dessen unselbständigen Niederlassungen und Betriebsstätten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Tools an Dritte (einschliesslich verbundener Unternehmen des Kunden) ist dem Kunden untersagt.




6.1.2 Für die zur Nutzung des Tools notwendige Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Mangels abweichender Regelung in der Produktbeschreibung ist der Kunde für die Einrichtung des Tools (z.B. individuelle Einstellungen, Eingabe von Daten) und die Integration von Call-to-Action Buttons verantwortlich. Dasselbe gilt für die Integration seiner Allgemeinen Geschäfts- bzw. zuchungsbedingungen und Datenschutzerklärung ins Tool.




6.1.3 Der Kunde ist für die Verwaltung, Pflege und Sicherung seiner Inhalte und Daten (inkl. Endkundendaten gemäss Ziffer 15.5) im Tool verantwortlich. Es obliegt dem Kunden, regelmässig Sicherheitsexporte bzw. Sicherungskopien seiner Inhalte und Daten zu machen.




6.1.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Vorgaben betreffend ordnungsgemässe Büroführung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen einzuhalten.




6.1.5 Der Kunde darf die dem Tool zugrunde liegende Software nicht (i) zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode ermitteln, (ii) kopieren, vertreiben, vermieten, verleasen, verändern oder davon abgeleitete Werke herstellen.




6.2 Produkt workEDDI




6.2.1 workEDDI registriert den Domainnamen für die Webseite des Kunden bei ihrem Partner für Domain-Name-Registrierungen («Domain-Name-Registrar»), wobei der Kunde als Halter und workEDDI als technischer Kontakt sowie Rechnungskontakt eingetragen wird. Falls der Kunde bereits einen registrierten Domainnamen besitzt, hat der Kunde workEDDI die notwendigen Elemente




innerhalb der von workEDDI angesetzten Frist zur Verfügung zu stellen, damit der Domainname zum Domain-Name-Registrar von workEDDI transferiert werden kann. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist registriert workEDDI für den Kunden nach eigenem Ermessen einen Domainnamen.




6.2.2 Es obliegt dem Kunden, workEDDI die auf seine Webseite anwendbaren Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen, damit workEDDI diese in die Webseite integrieren kann.




6.2.3 Der Kunde hat workEDDI innerhalb der von workEDDI angesetzten Frist mitzuteilen, ob und auf welchen Domain-Name-Registrar des Kunden der Domainname nach Vertragsende zur weiteren selbständigen Nutzung durch den Kunden transferiert werden soll. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist löscht workEDDI die Registrierung der Domain.




6.2.4 Transferiert der Kunde die Domain während der Produktlaufzeit zu einem anderen Domain-Name-Registrar oder löscht er workEDDI als technischen Kontakt, so dass workEDDI ihre Leistungen nicht mehr erbringen kann, hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden geschuldete Vergütung.




6.2.5 Das Recht zur Nutzung der Webseite durch den Kunden ist auf die Produktlaufzeit beschränkt. Eine Übertragung der Webseite auf den Kunden nach Vertragsende ist ausgeschlossen.




7 Kundencenter




7.1 workEDDI kann dem Kunden einen Zugriff auf ein Kundencenter bereitstellen. Für die Nutzung gewisser Produkte kann die Registrierung des Kunden im entsprechenden Kundencenter notwendig sein. Funktionalitäten und Form des Kundencenters können von workEDDI jederzeit verändert oder eingestellt werden.




7.2 workEDDI bestimmt die Art des Zugangsschutzes für das Kundencenter. Sie ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von Nutzern zu prüfen und darf jeden Zugriff mit den korrekten Login-Daten als berechtigten Zugang betrachten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Login-Daten vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Login-Daten fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat er workEDDI unverzüglich zu informieren.




7.3 workEDDI kann die Anmeldung des Kunden im Kundencenter über einen Identity Provider ermöglichen. Es gelten die zutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Identity Providers.




8 Vergütung, Rechnungsstellung




8.1 Bei der vom Kunden für das Produkt geschuldeten Vergütung handelt es sich um einen Nettopreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Fehlt eine vertragliche Regelung, wird die Vergütung jeweils jährlich in Rechnung gestellt, erstmals am Aufschaltdatum. Verletzt der Kunde seine Pflichten gemäss Ziffer 4.7, ist workEDDI berechtigt, die Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass workEDDI das Produkt wegen Pflichtverletzungen des Kunden nicht oder nicht fristgerecht aufschalten, aktivieren bzw. publizieren kann.




8.2 Ist ein Werbebudget vereinbart, wird dieses so gleichmässig wie möglich auf die Produktlaufzeit verteilt. Ist am Ende der Produktlaufzeit noch Werbebudget vorhanden, verlängert sich die Produktlaufzeit, bis das Werbebudget vollständig aufgebraucht ist. Dasselbe gilt, wenn die Erreichung einer bestimmten Performance vereinbart ist. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf




Reduktion oder Rückerstattung der Vergütung.




8.3 workEDDI ist berechtigt, (i) vom Kunden An- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen, (ii) die Vergütung via Rechnung einer Fernmeldedienstanbieterin (z.B. workEDDI GmbH) oder via andere Partner einzuziehen, (iii) ihre Forderungen an einen Dritten abzutreten (z.B. zum Inkasso oder im Rahmen eines Factoring).




8.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzug bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Mangels Widerspruch des Kunden innerhalb der Zahlungsfrist gilt eine Rechnung als akzeptiert.




8.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 8.4 gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Er schuldet in diesem Fall den gesetzlichen Verzugszins. Zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten schuldet der Kunde zudem Mahngebühren in der Höhe von EURO 15.— für die erste und EURO 25.— für die zweite Mahnung. Wird die Forderung zum Zwecke des Inkasso abgetreten, können dem Kunden die Kosten für die Abtretung in der Höhe von EURO 75.– auferlegt werden.




8.6 workEDDI ist zudem berechtigt, Produkte und Leistungen nach unbenutztem Ablauf der in der 1. Mahnung angesetzten Zahlungsfrist zu deaktivieren bzw. einzustellen, bis sämtliche geschuldeten Beträge bei workEDDI eingegangen sind. Die workEDDI zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten.




8.7 Der Kunde ist nur berechtigt, die geschuldete Vergütung mit einem gegenüber workEDDI geltend gemachten Anspruch zu verrechnen, wenn dieser Anspruch von workEDDI anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.




9 Einstellung sowie Anpassung von Produkten und Vergütung




9.1 workEDDI ist jederzeit berechtigt, ihr Produktportfolio anzupassen und Produkte einzustellen. Die Einstellung eines Produkts gibt workEDDI dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail oder auf der Rechnung) spätestens dreissig Tage im Voraus bekannt. In einem solchen Fall schuldet der Kunde die Vergütung anteilsmässig bis zum Datum der Einstellung, und workEDDI erstattet dem Kunden den darüber hinaus bezahlten Teil der Vergütung zurück.




9.2 workEDDI ist jederzeit berechtigt, Produkte und Produktbeschreibungen anzupassen. Dazu gehören z.B. (i) gestalterische Anpassungen, (ii) Anpassungen an technologische Anforderungen und Entwicklungen, (iii) Anpassungen, Ersatz und Wegfall von Funktionalitäten und Leistungen, (iv) Anpassungen im Zusammenhang mit zu publizierenden Inhalten, (v) Änderungen in der Zusammensetzung von Publishern und Plattformen, (vi) Anpassungen gestützt auf Änderungen von Publisher-Richtlinien. Passt workEDDI ein Produkt erheblich zum Nachteil des Kunden an, gibt workEDDI dem Kunden diese Anpassungen in geeigneter Weise (z.B. in einem Informationsschreiben, per E-Mail oder auf der Rechnung) rechtzeitig im Voraus bekannt. Der Kunde ist in einem solchen Fall bis zum Inkrafttreten der Anpassungen berechtigt, das Produkt auf diesen Zeitpunkt vorzeitig zu kündigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Anpassungen als akzeptiert. Gibt workEDDI dem Kunden solche Anpassungen bei Verträgen mit automatischer Verlängerung spätestens 60 Tage vor Beginn der Verlängerung bekannt, kann der Kunde das Produkt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf den Beginn der Verlängerung kündigen.




9.3 Passt workEDDI die für ein Produkt geschuldete Vergütung an, so dass dies für den Kunden zu einer höheren Gesamtbelastung führt, gilt Ziffer 9.2 entsprechend.




10 Geistiges Eigentum




10.1 workEDDI stehen sämtliche Eigentums- und Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) an Produkten, Leistungen, der den Produkten zugrundeliegenden Software, Dokumentation, workEDDI-Plattformen und Inhalten zu, welche workEDDI für den Kunden erstellt, bearbeitet oder zur Verfügung stellt («workEDDI-IP»). workEDDI kann dem Kunden zudem Inhalte Dritter (z.B. Fotografien) zur Verfügung stellen («Dritt-IP»). Die workEDDI-IP und die Dritt-IP sind zusammen die «IP».




10.2 workEDDI erteilt dem Kunden für die Produktlaufzeit das persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die IP vertragsgemäss zu nutzen. Eine Nutzung der IP für andere Zwecke ist dem Kunden untersagt. Sofern der Kunde bei Dritt-IP weitergehende Vorgaben der Dritten beachten muss, werden diese dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Nach Vertragsende ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die IP zu nutzen. Es obliegt dem Kunden, bei Bedarf mit den Dritten entsprechende Nutzungsvereinbarungen über Dritt-IP abzuschliessen.




10.3 Abgesehen von Standort-Informationen stehen Inhalte, welche der Kunde workEDDI zur Verfügung stellt, dem Kunden zu («Kunden-IP»). Der Kunde erteilt workEDDI (i) an der Kunden-IP sämtliche Nutzungsrechte, welche workEDDI zur Erbringung ihrer Leistungen benötigt (z.B. das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung, Anpassung, Übersetzung, Aufschaltung, Publikation und Übertragung); (ii) das Recht, Kunden-IP während und über die Produktlaufzeit hinaus für eigene Zwecke zu nutzen, sofern die betreffenden Inhalte immaterialgüterrechtlich nicht geschützt sind. Die den Publishern gemäss Ziffer 5.3 gewährten Rechte bleiben vorbehalten.




10.4 Die Eigentums- und Schutzrechte der Support-Partner, Publisher und Dritten bleiben vorbehalten.




11 Gewährleistung von workEDDI




11.1 Ist für ein Produkt vor Aufschaltung bzw. Publikation eine Abnahme vorgesehen, muss der Kunde Mängel innerhalb der ihm von workEDDI angesetzten Frist melden, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt und von workEDDI aufgeschaltet bzw. publiziert wird. Ist keine vorgängige Abnahme vorgesehen, muss der Kunde das Produkt nach dem Aufschaltdatum sofort prüfen und workEDDI Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich und detailliert mitteilen, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt. Versteckte und während der Produktlaufzeit auftretende Mängel sind workEDDI sofort nach Entdeckung zu melden. Nach Wahl von workEDDI werden die Mängel behoben oder eine Ersatzleistung angeboten.




11.2 workEDDI bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Produkte, der workEDDI-Plattformen sowie des Kundencenters und die Behebung technischer Störungen innert angemessener Frist. workEDDI kann jedoch keine Gewähr für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren übernehmen. Die Produktbeschreibungen können spezifische Service Levels enthalten.




11.3 Mangels abweichender Regelung in der Produktbeschreibung oder im Vertrag (i) beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an Hardware zwölf Monate ab Zustellung der Hardware an den Kunden, (ii) muss der Kunde die Hardware nach Erhalt sofort prüfen und workEDDI Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich und detailliert mitteilen, andernfalls die Hardware als genehmigt gilt. Versteckte und während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind workEDDI sofort nach Entdeckung zu melden. Nach Wahl von workEDDI wird die Hardware repariert oder ersetzt. Alternativ kann workEDDI ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller / Lieferanten an den Kunden abtreten. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, vor Rückversand der Hardware Sicherungskopien von auf der Hardware gespeicherten Daten und Programmen anzufertigen. Nach der Behebung von Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Umtausch von Hardware ist ausgeschlossen.




11.4 Die Gewährleistung gemäss Ziffern 11.1 bis 11.3 ist ausgeschlossen für Defekte, die nicht workEDDI zuzurechnen sind (z.B. unsachgemässe Behandlung und Eingriffe durch den Kunden oder Dritte). Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden (z.B. Wandlung, Minderung und Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Die Hardwarelieferanten und Support-Partner geben gegenüber dem Kunden keine Gewährleistungen ab.




11.5 Jegliche Gewährleistung von workEDDI im Zusammenhang mit Support-Partnern, Publishern sowie Publisher-Plattformen, App-Store-Betreibern sowie Drittdiensten (Ziffer 4.9) und anderen Dritten ist ausgeschlossen. workEDDI kann insbesondere keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Publisher-Plattformen, die Behebung technischer Störungen und anderer mit den Publisher-Plattformen in Zusammenhang stehenden Probleme übernehmen.




12 Gewährleistung des Kunden




12.1 Der Kunde gewährleistet, dass:




  • i er das anwendbare Recht einhält (z.B. das Verbot des unlauteren Wettbewerbs, das Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), z.B. beim Versand von Newslettern oder Werbemails über ein Produkt von workEDDI; z


  • ii die Inhalte keine gesetzlichen Vorschriften oder Drittrechte verletzen (z.B. Firmen-, Markenoder Urheberrechte);


  • iii die Inhalte stets aktuell sowie korrekt sind, den aktuellen Werberichtlinien von workEDDI auf www.workeddi.com sowie den Publisher-Richtlinien entsprechen und insbesondere nicht rassistisch, diskriminierend, persönlichkeitsverletzend, gewaltverherrlichend, diffamierend, beleidigend oder belästigend sind;


  • iv er sämtliche erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt (inklusive an dem gemäss Ziffer 6.2.1 auf workEDDI zu transferierenden Domainnamen) und uneingeschränkt darüber verfügen kann oder vom Rechteinhaber die notwendigen Nutzungsrechte eingeholt hat;


  • v er uneingeschränkt berechtigt ist, workEDDI, den Support-Partnern und Publishern die in diesen AGB festgehaltenen Rechte zu erteilen (z.B. diejenigen gemäss Ziffer 5.3); 


  • vi er alle notwendigen Bewilligungen besitzt.



12.2 Wird workEDDI wegen einer Gewährleistungsverletzung des Kunden in Anspruch genommen,




stellt der Kunde workEDDI von sämtlichen Ansprüchen frei und hält workEDDI vollumfänglich schadlos. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer der vertraglichen Beziehung hinaus für unbeschränkte Zeit fort. workEDDI informiert den Kunden innert angemessener Frist über geltend gemachte Ansprüche.




13 Haftung




13.1 Die Haftung von workEDDI ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden (inklusive Nutzungsausfall und entgangener Gewinn), Datenverluste, höhere Gewalt, Streiks, technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, Hackerangriffe und Denial-of-Service-Attacken. Soweit eine Haftung von workEDDI besteht, ist sie betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf 20 % der vom Kunden für das Produkt geschuldeten jährlichen Vergütung beschränkt.




13.2 Die Haftung von workEDDI ist ausgeschlossen für Handlungen und Unterlassungen der Support-Partner, Publisher, App-Store-Betreiber sowie Drittdienste (Ziffer 4.9) und anderer Dritter (z.B. unbefugtes Kopieren von auf Plattformen publizierten Inhalten). Eine direkte Haftung der Support-Partner gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.




13.3 Der Kunde haftet gegenüber workEDDI für Schäden und stellt workEDDI von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegen workEDDI im Zusammenhang mit der Nutzung von Produkten durch den Kunden geltend machen.




14 Bewertungen




14.1 Es gilt die entsprechende Regelung in den Eintragsbestimmungen.




14.2 Gewisse Produkte ermöglichen dem Kunden die Interaktion mit Dritten über Publisher-Plattformen. Der Kunde ist in solchen Fällen selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf Bewertungen und Kommentare auf Publisher-Plattformen zu löschen bzw. vom Publisher löschen zu lassen.




15 Datenschutz




15.1 Es gilt die Datenschutzerklärung von workEDDI in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die unter www.workeddi.com verfügbar ist.




15.2 workEDDI kann dem Kunden Informationen zu anderen Produkten oder Dienstleistungen von workEDDI zukommen lassen (z.B. in Form eines Newsletters oder per Brief). Wünscht der Kunde keine solchen Mitteilungen von workEDDI mehr, so kann er sich davon jederzeit per Post oder über das Kontaktformular von workEDDI (https://info.local.ch/kontakt) abmelden.




15.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag und bei deren Übermittlung an workEDDI das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass an workEDDI übermittelte Personendaten rechtmässig erhoben werden und dass er zur Übermittlung dieser Personendaten an workEDDI berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen und, wo erforderlich, deren Einwilligung für die Übermittlung an workEDDI und die vertragsgemässe Bearbeitung durch workEDDI und die Publisher einzuholen. Bei Verletzungen dieser Ziffer 15.3 hält der Kunde workEDDI von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten durch workEDDI vollumfänglich schadlos.




15.4 Für die Zwecke der Vertragsabwicklung können workEDDI bzw. deren Support-Partner Personendaten (insbesondere in den Inhalten enthaltene Personendaten) an Publisher übermitteln. Die Publisher sind selbst verpflichtet, das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten, und sie sind gegenüber dem Kunden selbst für ihre Datenbearbeitungen verantwortlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass workEDDI die Bearbeitung dieser Personendaten durch die Publisher nicht kontrollieren kann.




15.5 Endkundendaten. Die (i) vom Kunden in einem Tool gemäss Ziffer 6.1 über dessen (potentiellen) Kunden, Gäste und Nutzer («Endkunden») erfassten Daten (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, sonstige Merkmale), (ii) workEDDI vom Kunden zwecks Import ins Tool zur Verfügung gestellten Daten über Endkunden (z.B. Datenexporte aus Systemen des Kunden), (iii) im Tool über Endkunden generierten Daten (z.B. Buchungsanfragen, Terminvereinbarungen, Chat-Inhalte) (gemeinsam «Endkundendaten») stehen dem Kunden zu. workEDDI behandelt die Endkundendaten vertraulich; vorbehalten bleiben im Rahmen der Vertragserfüllung vorgesehene Weitergaben an Dritte sowie die Beantwortung behördlicher Anfragen. workEDDI ist berechtigt, die Endkundendaten – in anonymisierter Form auch über das Vertragsende hinaus – zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.




15.6 Auftragsdatenbearbeitung. Soweit der Kunde workEDDI Personendaten zur Verfügung stellt, welche workEDDI als Auftragsdatenbearbeiterin im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet, ist der Kunde gegenüber workEDDI und gegebenenfalls dem Endkunden alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 15 gilt Folgendes:




15.6.1 workEDDI bearbeitet die ihr vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Personendaten während der Vertragsdauer für die Erbringung der vertragsgemässen Leistungen und speichert sowie bearbeitet diese Personendaten dazu auf ihren oder den Systemen von Unterauftragsbearbeitern im Auftrag des Kunden.




15.6.2 workEDDI bearbeitet die Personendaten unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich für die DurEUROührung des Vertrags, nur für die Zwecke und nur gemäss dokumentierter Instruktion des Kunden. Die Instruktionen des Kunden ergeben sich primär aus dem Vertrag sowie aus der Art und Weise, wie der Kunde die Dienste von workEDDI in Anspruch nimmt.




15.6.3 workEDDI informiert den Kunden unverzüglich, falls sie zur Auffassung gelangt, dass eine Instruktion des Kunden betreffend die Bearbeitung der Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht verletzen könnte.




15.6.4 workEDDI sorgt dafür, dass sämtliche Personen, die befugt sind, Personendaten zu bearbeiten, sich zur Geheimhaltung verpflichten, falls sie nicht einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.




15.6.5 workEDDI setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten um, welche den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts entsprechen.




15.6.6 workEDDI unterstützt den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen bei der Erfüllung seiner ihm gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht obliegenden Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen und beantwortet Anfragen des Kunden betreffend die Rechte der betroffenen Personen.




15.6.7 workEDDI unterstützt den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, bei der Erfüllung seiner ihm gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht obliegenden weiteren Pflichten (z.B. im Zusammenhang mit der Meldung einer Datenschutzverletzung oder der DurEUROührung einer Datenschutz-Folgeabschätzung) und workEDDI informiert den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung im Verantwortungsbereich von workEDDI.




15.6.8 workEDDI darf die Bearbeitung von Personendaten an Support-Partner («Unterauftragsbearbeiter») auslagern (z.B. für Betrieb, Entwicklung und Wartung der zur Leistungserbringung verwendeten IT-Systeme). Der Kunde stimmt einer solchen Auslagerung hiermit zu. Eine jeweils aktuelle Liste der von workEDDI beigezogenen Unterauftragsbearbeitern ist im Kundencenter oder auf




www.workeddi.com/de/unterauftragsbearbeiter einsehbar. workEDDI informiert den Kunden in geeigneter Weise über Änderungen der Liste (z.B. im Kundencenter). Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung nicht innert 15 Tagen (oder in dringenden Fällen innerhalb einer von workEDDI bezeichneten kürzeren Frist), gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig einer von workEDDI mitgeteilten Änderung, kann workEDDI nach ihrer Wahl entweder auf die Umsetzung der vom Kunden nicht akzeptierten Änderung verzichten oder den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung beenden.




15.6.9 workEDDI stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, welche dieser vernünftigerweise benötigt, um die Einhaltung der Vorschriften dieser Ziffer 15.6 durch workEDDI angemessen dokumentieren zu können. Wo dies unter dem anwendbaren Datenschutzrecht zwingend notwendig ist und die von workEDDI zur Verfügung gestellten Informationen allein nicht ausreichend sind, erlaubt workEDDI dem Kunden auf seine Kosten eine Inspektion im rechtlich zwingend notwendigen Umfang. Die Inspektion ist vom Kunden selbst oder einem von diesem beauftragten, zur Geheimhaltung verpflichteten und von workEDDI akzeptierten Prüfer durchzuführen. Solche Inspektionen dürfen den ordentlichen Betriebsablauf bei workEDDI und den betroffenen Unterauftragsbearbeitern nicht behindern. Sie sind nach vorgängiger Absprache während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und dürfen den Schutz von vertraulichen Informationen und Personendaten anderer Kunden von workEDDI oder Dritter nicht beeinträchtigen.




15.6.10 workEDDI ist berechtigt, dem Kunden die ihr im Zusammenhang mit den Leistungen gemäss Ziffern 15.6.6, 15.6.7 und 15.6.9 entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen, sofern workEDDI dies dem Kunden vorgängig angezeigt hat.




15.6.11 Auf Verlangen des Kunden, spätestens aber bei Vertragsende, wird workEDDI die als Auftragsbearbeiterin für den Kunden bearbeiteten Personendaten löschen, sofern workEDDI nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Wo eine Löschung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist (z.B. in Back-ups), kann workEDDI den Zugriff auf diese Personendaten stattdessen sperren. Wo workEDDI solche Personendaten über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, wird sie diese weiterhin gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer 15.6 behandeln.




16 Schlussbestimmungen




16.1 Vertragsänderungen und Zusatzvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden oder – bei elektronischer Kommunikation mit dem Kunden – nach einer E-Mail-Bestätigung durch workEDDI.




16.2 Mitteilungen von workEDDI an den Kunden erfolgen nach Wahl von workEDDI über das Kundencenter oder an die vom Kunden angegebene Adresse oder E-Mail. Änderungen von Adresse, E-Mail und interner Ansprechperson des Kunden sind workEDDI rechtzeitig im Voraus bekanntzugeben.




16.3 workEDDI ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung durch den Kunden auf Dritte ist ausgeschlossen.




16.4 Die allfällige Ungültigkeit einer Bestimmung des Vertrags (inklusive seiner Vertragsbestandteile) lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.




16.5 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von workEDDI. workEDDI ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.




Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.




workEDDI GmbH, August 2022